Zeichensetzung in der Werbung
Sonderzeichen mit Sonderstellung
Das Korrektorat und die Werbung sind sich nicht immer wohlgesinnt. Was für den einen heilige Regel ist, lässt den anderen vielfach kalt. Dies gilt nicht nur für Schreibweisen. Ebenso die Zeichensetzung nimmt in der Werbung gerne eine Sonderstellung ein – deshalb werden Punkt, Komma & Co. wohl auch als Sonderzeichen der Schrift geführt.
Der Strichpunkt ;
Ist ein Komma zu schwach, ein Punkt aber zu stark, kann ein Semikolon gesetzt werden.
„Kann“ gesetzt werden, wird in der Praxis (nicht nur) der Werber aber kaum noch. So ist das Semikolon heutzutage ein bemitleidenswertes Hascherl, zuständig für die feinen Nuancen, die nur wenige mehr wahrhaben wollen. Tatsächlich tummeln sich in den sozialen Medien Gruppen, die sich für die Rettung des Strichpunkts einsetzen. Und diese Unterstützung braucht das Semikolon auch, um von der roten Liste der gefährdeten Satzzeichen gestrichen werden zu können.
Das Ausrufezeichen !
Das Ausrufezeichen verleiht dem Vorangehenden einen besonderen Nachdruck <§ 69>.
Nachdruck? Klar! Da greift der Werber gerne zu! Zum Glück nicht mehrfach!!!! Dennoch: Auch ein noch so kleiner Punkt hat seine Daseinsberechtigung! Denn wer alles mit Nachdruck in die Welt hinausschreit, fällt inmitten der schrillen Botschaften allerorten kaum noch auf – ein bescheidenes Flüstern (gerne auch mit Semikolon) hingegen immer mehr.
Der Bindestrich -
Der Viertelgeviertstrich als Worttrennungsmerkmal am Zeilenende gefällt Werber und Korrektor gleichermaßen. Gänzlich anders indes sieht es bei seiner Funktion als Bindeglied mehrerer Wörter aus: Besonders bei Markennamen stehen die beiden Parteien auf Kriegsfuß miteinander. Doch zunächst die Regel:
Der Bindestrich muss gesetzt werden, wenn die Zusammensetzungen mit (einzelnen) Buchstaben, Ziffern oder Abkürzungen gebildet werden und wenn es sich um mehrteilige Zusammensetzungen mit Wortgruppen handelt.
Demzufolge wird der Magen-Darm-Katarrh vom Leser auf den ersten Blick als ein einziger lästiger Zustand erfasst, ganz im Gegensatz zu der Schreibweise „Magen Darm Katarrh“. Diese Regel gilt gleichermaßen für Markennamen. Wäre da nicht der Wunsch der Unternehmen, ihrem Logo und ihren Marken ein Alleinstellungsmerkmal zu verleihen, das somit auch typografisch allein stehen sollte. Die häufigste Begründung: Das Logo sieht ohne Bindestrich wesentlich besser aus und der Schriftzug nimmt dadurch an Breite zu. Ganz nach dem Motto: „Wir wissen, dass das falsch geschrieben ist, es sieht aber so besser aus.“
Der Gedankenstrich –
Zum Schluss noch einige Gedanken zum großen Bruder des Bindestrichs:
Ein Gedankenstrich kündigt etwas Folgendes, oft etwas Unerwartetes an <§ 82>. (Teilweise kann an dieser Stelle auch ein Doppelpunkt oder ein Komma stehen.)
Mit einem gemeinen kleinen Komma ist es beim Werber selten getan. Unerwartet ist alles und kündigt sich gern groß an. Kein Wunder also, dass der „lange“ Gedankenstrich Hochkonjunktur hat, während der Doppelpunkt immer mehr ins Hintertreffen gerät.
Auf der anderen Seite wird nicht groß genug gedacht. Bindestriche (Viertelgeviertstrich: -) und Gedankenstriche (Halbgeviertstrich: –) werden gleichsam in einen Topf geworfen. Die Unterscheidung entfällt – und das Unerwartete muss meist klein beigeben.